Consulting
Das gesamte Musicbusiness basiert auf dem Urheberrecht und dem später (durch die ersten Tonaufnahmen) hinzu gekommenen Leistungsschutzrecht. Neben dem seit über 25 Jahren erworbenen Know-How im Bereich Urheberrecht hat sich Rudi Schedler parallel dazu auch im Bereich Leistungsschutzrecht und all den dazugehörigen Auswertungsformen (Studioaufnahmen, Tonträgerproduktionen, RF/TV-Sendungen, Konzerte, Online, Werbung/Film, etc.) in der täglichen Praxis auch im Vertragswesen das entsprechende Know-How erworben.
Darunter fallen im Bereich Leistungsschutzrecht -
Künstlerverträge, Produzentenverträge, Studiomusikervereinbarungen, Bandübernahmeverträge, Label- und Vertriebsverträge, Berechtigungs-/Wahrnehmungsverträge mit GVL, LSG und Swissperform, etc.
und im Bereich Urheberrecht -
Originalverlagsverträge, Co-Verlagsverträge, Subverlagsverträge, Sub-Subverlagsverträge, Generalsubverlagsverträge, Exklusivautorenverträge, Editionsverträge, Administrationsverträge, Subtextdichterverträge, Spezialtextdichterverträge, Refundierungsvereinbarungen, Berechtigungs-/Wahrnehmungsverträge mit GEMA, AKM/AUME und SUISA, etc.
Damit das richtige „Zusammenspiel“ zwischen Urheber, Interpret, Management, Produzent, Tonträgerfirma, RF/TV/Presse-Promotion, Verwertungsgesellschaften GEMA/AKM/AUME, SUISA und GVL/LSG/SWISSPERFORM auch vertraglich korrekt geregelt ist, bedarf es o.g. Verträge welche die Voraussetzung für einen künstlerischen und langfristig wirtschaftlichen Erfolg sind. Unsere Partner/Künstler greifen gerne auf unsere langjährige Erfahrung in diesem wahrlich nicht leicht zu verstehenden "Vertragsdschungel" zurück.






















